Allgemeine Geschäftsbedingungen
MashUp GmbH, Seftigenstrasse 310, CH-3084 Wabern · Ausgabe Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Offerten, Lieferungen und Leistungen der MashUp GmbH (nachfolgend «MashUp») gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten für Planung, Installation, Programmierung, Integration, Wartung und Support in den Bereichen Telefonie, Netzwerktechnik, Gebäudeautomation und Eventtechnik sowie für den Verkauf und die Vermietung von Hard- und Software.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit MashUp ihnen schriftlich zugestimmt hat. Individuell vereinbarte Verträge, Offerten und Service-Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Offerten von MashUp sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig und verstehen sich freibleibend bezüglich Verfügbarkeit der Geräte. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestellung oder Auftragsbestätigung zustande; als schriftlich gilt auch die Bestätigung per E-Mail.
Leistungen, die in der Offerte nicht ausdrücklich enthalten sind – namentlich Bauarbeiten, Elektroinstallationen, Kabelzug, Gerüste, Entsorgung und Rückbau von Altanlagen – sind nicht Bestandteil des Auftrags und werden, falls sie von MashUp übernommen werden, nach Aufwand verrechnet.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
MashUp erbringt die Leistungen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik. MashUp ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags Dritte beizuziehen; MashUp bleibt in diesem Fall Ansprechpartner des Kunden.
Wünscht der Kunde Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang, werden Mehraufwand und allfällige Terminverschiebungen vor der Ausführung ausgewiesen. Mehraufwand infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden, nicht gemeldeter Änderungen an der bestehenden Anlage oder fehlender Vorleistungen Dritter wird nach Aufwand verrechnet.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich sicher:
- den Zugang zu den Räumen, Anlagen und Systemen während der vereinbarten Zeiten;
- die erforderliche Infrastruktur, namentlich Strom, Netzwerkverkabelung, Internetzugang und Platz im Verteiler;
- die nötigen Zugangsdaten, Lizenzen und Berechtigungen seiner bestehenden Systeme;
- eine verantwortliche Ansprechperson mit Entscheidkompetenz;
- eine funktionierende, aktuelle Datensicherung seiner Systeme vor Beginn der Arbeiten.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend und der daraus entstehende Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.
5. Preise, Spesen und Zahlung
Massgebend sind die Preise der Offerte bzw. die jeweils gültigen Ansätze von MashUp. Arbeiten ohne Pauschalvereinbarung werden nach Aufwand verrechnet. Zusätzlich werden Fahrzeit und Wegkosten sowie Material- und Fremdkosten in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Arbeiten ausserhalb der Geschäftszeiten (Mo–Fr 08.00–12.00 und 13.00–17.00 Uhr) sowie an Wochenenden und Feiertagen werden mit einem Zuschlag verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug; es werden ein Verzugszins von 5 % sowie Mahnspesen geschuldet. Bei grösseren Aufträgen und bei Materialbeschaffung ist MashUp berechtigt, Akonto- oder Vorauszahlungen zu verlangen. Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
6. Termine
Termine gelten als annähernd vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verzögerungen durch Lieferfristen der Hersteller, Vorleistungen Dritter oder Ereignisse ausserhalb der Kontrolle von MashUp berechtigen nicht zum Rücktritt und begründen keine Schadenersatzpflicht.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung prüft der Kunde die Anlage und meldet Mängel innert zehn Arbeitstagen schriftlich. Erfolgt keine Meldung oder wird die Anlage in Betrieb genommen, gilt die Leistung als abgenommen. Mängel, die den Betrieb nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme oder zum Zurückbehalten der Zahlung.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Geräte und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MashUp. MashUp ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.
9. Software, Lizenzen und Rechte Dritter
Für Software, Cloud-Dienste und Abonnemente Dritter – namentlich Telefonie-, Netzwerk- und Gebäudeautomationsplattformen – gelten zusätzlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Hersteller und Anbieter. Der Kunde erwirbt daran ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
An Konzepten, Plänen, Konfigurationen und Programmierungen, die MashUp erstellt, verbleiben die Urheberrechte bei MashUp. Der Kunde erhält das Recht, diese für den Betrieb seiner Anlage zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
10. Support, Wartung und Fernwartung
Support wird während der Geschäftszeiten erbracht. Eine bestimmte Reaktions- oder Behebungszeit gilt nur, wenn sie in einer Service-Vereinbarung ausdrücklich festgehalten ist.
Für den Fernzugriff setzt MashUp Fernwartungssoftware ein. Der Fernzugriff erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden bzw. im Rahmen einer vereinbarten Betreuung. Der Kunde ist dafür besorgt, dass während des Fernzugriffs keine Daten offenliegen, die MashUp nicht zur Kenntnis gelangen dürfen.
MashUp schuldet keine Datensicherung und keine Wiederherstellung von Daten, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
11. Mängelrechte
Für gelieferte Geräte gilt die Garantie des jeweiligen Herstellers. Für Arbeitsleistungen von MashUp beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Abnahme. MashUp behebt gemeldete Mängel nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel infolge normaler Abnutzung, unsachgemässer Bedienung, Eingriffen des Kunden oder Dritter, fehlender Mitwirkung, Änderungen an der Umgebung sowie Störungen durch Strom-, Internet- oder Dienstleistungsausfälle Dritter.
12. Haftung
MashUp haftet für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangenen Gewinn, Produktions- und Betriebsausfall, Datenverlust und Ansprüche Dritter. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag des betreffenden Auftrags beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
13. Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Parteien behandeln Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werden, vertraulich; diese Pflicht besteht über das Ende des Vertrags hinaus. Die Bearbeitung von Personendaten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Bearbeitet MashUp im Auftrag des Kunden Personendaten, geschieht dies nur gemäss dessen Weisungen und unter angemessenen Sicherheitsmassnahmen.
MashUp darf den Kunden nach vorgängiger Absprache als Referenz nennen.
14. Service- und Wartungsverträge
Service- und Wartungsverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Laufende Abonnemente und Lizenzen Dritter folgen den Kündigungsfristen des jeweiligen Anbieters.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse, die MashUp die Erfüllung wesentlich erschweren oder verunmöglichen – etwa Lieferengpässe, Stromausfälle, Netzstörungen, behördliche Anordnungen oder Naturereignisse – befreien MashUp für deren Dauer von den Leistungspflichten.
16. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der Zustimmung der anderen Partei.
MashUp kann diese AGB anpassen. Massgebend ist die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
